„Der nächste Ärger vorprogrammiert“
Bebauungsplan Hausteile und Wasserschutzzonen im Ausschuss

Zwei eng miteinander verknüpfte Tagesordnungspunkte hat der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderates am Donnerstag gleich nacheinander beraten: den neuen Bebauungsplanentwurf für der Erweiterungsgebiet Hausteile in Heiligenbronn und die Neueinteilung von Wasserschutzgebieten in Sulgen. Beides hängt zusammen, weil die Wasserschutzzoneneinteilung für Heiligenbronn Einschränkungen mit sich bringt. Doch der Reihe nach.
Schramberg. Zunächst stellte Stadtplaner Joschka Joos den deutlich abgespeckten städtebaulichen Entwurf für das Gebiet am westlichen Ortsrand von Heiligenbronn vor. Im ursprünglichen Plan von 2007 gab es drei Ziele: Die Stiftung braucht Erweiterungsflächen, die Stadt will neue Bauplätze anbieten können, und eine neue Straße soll die Anwohner der Lichtenaustraße entlasten. Man habe damals „eine riesige Fläche von 19 Hektar“ überplant. Heute würde man viel kleiner planen.


Alter Plan über den Haufen geworfen
Als dann 2022 das Verfahren wieder aufgenommen worden sei, habe man die neuen Erkenntnisse zu den Bedarfen und dem unterirdischen Wasserlauf erkannt. Zunächst sei man von 60 auf 45 Bauplätze runter gegangen. Dann kam die Wasserschutzzonenproblematik hinzu. Dadurch werde sich die mögliche Baufläche weiter verringern. Die Zufahrt von der Landesstraße werde nicht wie geplant möglich sein, erläuterte Joos.

Der neue Plan sieht vor, dass die Zufahrt zwischen den Häusern 31 und 33 geschehen soll. Dann muss die Straße über zwei Knicke nach Norden Richtung Stiftungsgelände geleitet werden.
Die Zahl der Bauplätze würde sich wegen des generelles Bauverbots in der Wasserschutzzone 2 weiter auf etwa 16 Plätze für Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser verringern. Westlich der neuen Erschließungsstraße gäbe es Entwicklungsflächen für die Stiftung. Würde die Stiftung die Flächen in zehn Jahren nicht brauchen, könne man sie in Wohnbaugrundstücke umwidmen.

Die Pläne von 2008 habe man grundlegend überarbeitet, bei den Gutachten von damals müssten die Gutachter ebenfalls nochmal ran.
Joos schlägt vor, die Änderungen wegen der Ausweitung der Wasserschutzgebietszone 2 in einer nächsten punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans aufzunehmen.
Wasserschutzzonen verschieben? Geht nicht (eigentlich)
Susanne Andreae (SPD-Buntspecht) erkundigt sich, ob es denn schon Nachfrage für die Bauplätze gebe. Es gebe immer wieder Anfragen, so Joos, aber eine Warteliste gebe es wohl nicht.
Emil Rode (Freie/Neue Liste) kritisierte die Ausweitung der Wasserschutzzone 2. In Sulgen würde die Wasserschutzzone reduziert und in Heiligenbronn vergrößert. Das sei ungerecht. Er fragte, ob man nicht auch den Tiefbrunnen Brambach stilllegen könne. Heiligenbronn habe in letzter Zeit genügend Lasten aufgenommen, fand Rode.
Er schlug vor, die geplante Entlastungsstraße außerhalb des geplanten Gebiets wie früher geplant weiter Richtung Sulgen zu planen.

Die Wasserschutzzonen könne man nicht „willkürlich festlegen“, erwiderte Joos. Diese beruhten aus hydrogeologischen Gutachten, die Verfahren seien gesetzlich geregelt. Die Ausweisungen aus den 80er Jahren seien falsch gewesen.
Tiefbrunnen Brambach wichtig
Beim Schießacker hätten die Stadtwerke auf den Tiefbrunnen bei Vier Häuser verzichtet. Deshalb sei das dortige Schutzgebiet kleiner geworden. Die Schutzzonen lege das Regierungspräsidium fest. „Wir müssen es umsetzen.“
Die Straße weiter westlich zu bauen, hätte den Nachteil, dass die Stadt dafür keine Erschließungsbeiträge der Anlieger erhalte. „Sie wird damit viel teurer.“ Außerdem stehe das Wasserschutzgebiet dagegen.

Der Leiter der Abteilung Tiefbau Konrad Ginter betonte, der Tiefbrunnen Brambach sei „einer der wichtigsten“ für Schramberg. Ohne diesen müsste die Stadt mehr Wasser aus der „Kleinen Kinzig“ kaufen, was den Preis erhöhen würde.
Ungünstige Zufahrt
Jürgen Kaupp (CDU) bemängelte die kurvige Zufahrt: „Da kommen wir vom Regen in die Traufe“. Diese Lösung werde die Lage nicht verbessern. Joos widersprach, die neue Straße werde doppelt so breit wie die Lichtenaustraße. Er warb für seine Lösung auch mit dem Argument, dass die Stadt alle notwendigen Flächen bereits besitze. Für eine direkte Zufahrt stehe ein zwar nicht bewohntes, aber genutztes Haus im Weg. Der Eigentümer sei nicht bereit, das Haus zu verkaufen.
Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr sprach von der „bestmöglichen Lösung, die wir jetzt umsetzen können“. Rode hingegen sah keine Verbesserung: „Der nächste Ärger ist vorprogrammiert.“
Jürgen Reuter (Aktive Bürger) schlug vor, bei der Stiftung anzufragen, ob sie bereit wäre, die ortsfernere Trasse finanziell zu unterstützen. Allein die Stiftung profitiere von der neuen Straße.
Schließlich gab es eine knappe Mehrheit für einen Empfehlungsbeschluss, wonach die Stadt beauftragt wird, zu versuchen, die Wasserschutzzone 2 so festsetzen zu lassen, dass eine Umfahrungsstraße nach den alten Plänen möglich wird. Fünf Ausschussmitglieder stimmten dafür, drei enthielten sich, unter anderem Eisenlohr, zwei stimmten mit Nein.

Wasserschutzzonen mit Prüfauftrag
Beim folgenden Thema Wasserschutzzonen (wir haben berichtet) erläuterte Konrad Ginter kurz, weshalb die Stadtverwaltung die neue Abgrenzung beantragen wolle. Zum einen, weil die neuen Gutachten dies so vorsähen. Zum anderen, weil ansonsten die Pläne für Schießacker nicht umsetzbar wären.
Er wolle aber zugleich eine rechtliche Auskunft bekommen, ob die in Heiligenbronn vorgeschlagene Trasse für die Entlastungsstraße möglich wäre „oder eben nicht“. So bekomme man in dieser Frage Rechtssicherheit. Dieser Beschlussempfehlung stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Über die Empfehlungen des AUT wird der Gemeinderat am 23. Oktober abstimmen.